Aktuelle Corona Regelungen

Seit ein paar Tagen gilt in Wiesbaden die “Stufe 2” der Landesregelung. Für den Tennisbetrieb heißt das:

  • Gruppentraining mit max. 10 Personen
    Geimpfte, Genesene und Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt
  • Zuschauer im Freien erlaubt
    Hygienekonzept, max. 200 Personen (Geimpfte/Genesene werden nicht mitgerechnet), Negativnachweis empfohlen, Mindestabstand von 1.5m, Kontaktdatenerfassung (z.B. LUCA-App), Aushänge zu Hygienemaßnahmen

Ausnahmen für vollständig Geimpfte und Genesene

Unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert gibt es seit dem 12. Mai neue Regelungen für geimpfte und genesene Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 oder Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV). Demnach gelten die Kontaktbeschränkungen und Personenbegrenzungen nicht für Zusammenkünfte, an denen ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. Das gilt für den Sportbetrieb (Training und Wettkampf) sowie Zuschauerfragen.

  • Treiben ausschließlich geimpfte und genesene Personen Sport miteinander, kann dies unabhängig von den Inzidenzzahlen geschehen.
  • Als vollständig geimpft gilt nur, wer seine zweite Impfdosis vor mindestens 14 Tagen erhalten hat (beim Impfstoff von Johnson & Johnson muss die einzige Spritze zwei Wochen zurückliegen). Als Nachweis müssen Geimpfte ihren Impfausweis oder eine entsprechende Bescheinigung vorweisen. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
  • Als Genesene gelten diejenigen, die sich vor mindestens 28 Tagen und höchstens sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert haben. Als Nachweis ist der positive PCR-Test mitzuführen. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne COVID-19-typische Krankheits-Symptome gelten.