Die „Coronavirus-Schutzverordnungen” des Landes Hessen tritt mit Ablauf des 01.04.2022 außer Kraft. An ihre Stelle tritt 02. April, die sogenannte „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” (kurz: CoBaSchuV) in Kraft. Die bisherigen Auflagen entfallen ersatzlos ab dem 2. April 2022.
Die “Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” gilt zunächst bis zum 29. April 2022.