Informationen zum Teilnahmerecht aus der Wettspielordnung

Liebe Mitglieder,

da bisher einige Überlegungen oder Anfragen an mich heran getragen worden sind, habe ich unten stehend den betreffenden Paragraphen aus der Wettspielordnungen kopiert.

22 TEILNAHMERECHT VON SPIELER – AKTIVE UND SENIOREN –

  1. Teilnahmeberechtigt an den Mannschaftswettbewerben sind nachfolgende Spieler, die in der Namentlichen Meldung aufgeführt sind und die Voraussetzungen nach §§ 6 – 8 erfüllen.
  2. Spieler, die die oben genannten Voraussetzungen für die jeweilige Altersklasse erfüllen, können maximal in zwei Altersklassen eingesetzt werden. Der Spieler darf entweder im Verein A (Hauptverein) in zwei Altersklassen oder im Hauptverein in einer und im Verein B in einer anderen Altersklasse gemeldet und gemäß den Regelungen nach § 45 eingesetzt werden. Die Voraussetzungen sind:

a. Der Spieler ist im Besitz einer gültigen Spielberechtigung im HTV und ist in keinem anderen deutschen Landesverband gemeldet.

  1. Verein B kann einen Spieler des Hauptvereins A in die namentliche Mannschaftsmeldung erst aufnehmen, wenn durch den Hauptverein die Freigabe über das HTO für die jeweilige/n Altersklasse/n erteilt wurde und das Einverständnis des Spielers vorliegt.
  2. Der Spieler kann nur in einer Altersklasse des Vereins B eingesetzt werden, wenn der Hauptverein A in dieser Altersklasse keine eigene Mannschaft stellt.
  3. In Auf- und Abstiegsspielen und Endrunden dürfen spielberechtigte Spieler der jeweiligen Mannschaften auf den Meldeplätzen 1 – 3 der namentlichen Meldeliste nur eingesetzt werden, wenn sie in der laufenden Saison in der betreffenden Mannschaft mindestens in zwei Wettkämpfen zum Einsatz gekommen sind, bei Vierermannschaften auf den Meldeplätzen 1 – 2 der namentlichen Meldeliste.

Wichtig ist, dass ein Spielen in einer anderen Altersklasse nur möglich ist, wenn der Hauptverein keine Mannschaft in der Altersklasse meldet, in der die Person im zweit Verein spielen möchte.

Euer Sportwart Philipp